Liebe Schulanfängerinnen und Schulanfänger der Matthias-Claudius-Schule, Reinfeld, 11.08.2020

Reinfeld, 11.08.2020

 

Liebe Schulanfängerinnen und Schulanfänger der Matthias-Claudius-Schule,

 nun ist es endlich soweit, morgen werdet ihr eingeschult. Viele von euch sind bestimmt schon aufgeregt.

Ich möchte euch schon heute ein wenig auf euren Schulstart vorbereiten.

Wir müssen an unserer Schule wegen der Corona-Pandemie bestimmte Regeln einhalten, die ihr vielleicht auch schon kennt.

Dazu gehört, dass ihr euch oft die Hände wascht, dass ihr zu anderen Personen ausreichend Abstand haltet, außer zu den Kindern eurer Klasse. Auf dem Schulhof hat jede Klasse einen festgelegten Bereich zum Spielen.

Denkt bitte daran, einen Mundschutz mit in die Schule zu nehmen. Im Schulgebäude und im Buswartebereich muss dieser getragen werden. Je öfter wir den Mundschutz tragen umso mehr schützen wir uns gegenseitig.

Im Unterricht und auf dem Pausenhof müsst ihr den Mundschutz nicht tragen.

Eure Klassenlehrerinnen, die ihr morgen kennenlernt, werden euch in euren ersten Schultagen alles noch einmal ganz genau erklären. Sie beantworten euch und euren Eltern auch alle Fragen, die ihr habt.

Ich freue mich sehr, dass ab morgen alle Kinder unserer Schule in der Schule sind. Damit es so bleibt, müssen wir alle mithelfen und die Hygieneregeln beachten.

 

Bis morgen und herzliche Grüße,

Anke Rohweder, Schulleiterin

 

P.S.: Im Anhang gibt es noch wichtige Informationen für eure Eltern, für den Fall, dass ihr mal krank seid.

 

Sehr geehrte Eltern der Matthias-Claudius-Schule, Reinfeld, 14.08.2020

Reinfeld, 14.08.2020

 

Sehr geehrte Eltern der Matthias-Claudius-Schule,

zu Beginn der Woche haben Sie von uns eine vom Gesundheitsministerium entwickelte Handlungsempfehlung zum Verhalten bei Auftreten von Erkältungssymptomen, dargestellt in einem Schaubild („Schnupfenplan“) erhalten.

Das Gesundheitsministerium hat nun folgende klarstellende Empfehlungen mitgeteilt:

  • Gesunde Geschwister von Kindern, die reine Schnupfensymptome haben, können ihre Einrichtung weiterhin besuchen.

  • Sobald ein Kind weitere Symptome entwickelt, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen, sollten auch Geschwisterkinder zur Abklärung zuhause bleiben.

  • Gleiches sollte natürlich auch bei konkretem Verdacht auf COVID-19 und einer entsprechenden Testung bei einem Kind erfolgen. Wenn Geschwisterkinder einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen, auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen, dürfen sie die Einrichtung selbstverständlich nicht besuchen.

 

Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise.

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Anke Rohweder (Schulleiterin)

 

Liebe Eltern, ergänzend zu meinem Schreiben vom 21.08.2020

Reinfeld, 25.08.2020

Liebe Eltern,

 

ergänzend zu meinem Schreiben vom 21.08.2020 teile ich Ihnen heute mit, dass, wie wir gestern erfahren haben, die Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 22.08.2020 eine Maskenpflicht ab 24.08.2020 auch auf den Schulwegen zwischen Bus- und Bahnhaltestelle und der Schule beinhaltet.

 

Die Regelung lautet:

 

§ 12 Schulen und Hochschulen

(1) Auf dem Gelände von Schulen im Anwendungsbereich des Schulgesetzes ist im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2 Absatz 5 zu tragen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des sechsten Lebensjahres. Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind

  1. Schülerinnen und Schüler innerhalb des Unterrichtsraumes, wenn keine anderen Personen mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern derselben Kohorte und von an der Schule tätigen Personen anwesend sind;

  2. Schülerinnen und Schüler in den ihrer Kohorte zugewiesenen Bereichen des Schulhofs oder der Mensa, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu Personen außerhalb der eigenen Kohorte eingehalten wird;

  3. Schülerinnen und Schüler beim Sportunterricht;

  4. an Schulen tätige Personen, soweit sie ihren konkreten Tätigkeitsort erreicht haben und die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen sichergestellt ist.

Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes haben Schülerinnen und Schüler sowie die sie begleitenden Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2 Absatz 5 zu tragen, soweit sie nicht Sport ausüben oder einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb der eigenen aus den Schülerinnen und Schülern bestehenden Kohorte einhalten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch für Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des sechsten Lebensjahres.

(2) Auf Schulwegen zwischen Bus- oder Bahnhaltestellen und der Schule haben Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2 Absatz 5 zu tragen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des sechsten Lebensjahres. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht, soweit zu Schülerinnen und Schülern außerhalb der eigenen Kohorte und des eigenen Haushalts ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

(3) Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass von Verordnungen nach § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes wird auf das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übertragen, soweit der Schulbetrieb, der Schulweg sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen nach § 1 Absatz 1 des Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 39), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 8. Mai 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 220), betroffen sind. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann bereichsspezifische Empfehlungen und Hinweise erteilen.

 

Sie finden den Verordnungstext unter folgendem Link

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200822_Corona-Bekaempfungsverordnung.html.

 

 Mit freundlichem Gruß

 Anke Rohweder

Schulleiterin

 

 

Schnupfenplan 26.08.2020

Liebe Eltern,

im Anhang finden Sie die vom Gesundheitsministerium aktualisierte Handlungsempfehlung zum Verhalten beim Auftreten von Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern (Schnupfenplan 26.08.2020). Diese Regelung tritt an die Stelle der Handlungsempfehlungen vom Beginn des Schuljahres.

Ich wünschen Ihnen und Ihren Familien ein erholsames Wochenende. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichem Gruß
Anke Rohweder (Schulleiterin)

Matthias-Claudius-Schule
Marktplatz
23858 Reinfeld
Tel.: 04533-2441
Fax.: 04533-61177
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Wiedereröffnung der Mensa ab 01. September 2020

Wiedereröffnung der Mensa ab 01. September 2020  -> PDF

Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn

Allgemeinverfügung
des Kreises Stormarn
über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Stormarn
aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen
auf 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen

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